Förderung Wärmepumpen

Schnelle Fakten zur Wärmepumpenförderung

  • NEU ab 01.01.2024: Die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstausches erfolgt als Zuschussförderung. 
    • Grundfördersatz für alle beträgt 30 % (einkommensunabhängig).
    • Zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe.
    • 5 % Bonus für Heizungen mit Energie aus Wasser, Erdreich, Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan.
    • Einkommensbonus mit 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
    • Kombination mit zusätzlichem zinsvergünstigten Ergänzungskredit möglich.
  • Weiterhin gilt: Zinsgünstige Darlehen der KfW für Neubauten und energetische Sanierungen. 
  • Alternativ kommt eine Förderung Ihrer Wärmepumpe durch Steuerersparnisse im Rahmen eines Sanierungsvorhabens infrage.
  • Förderfähig sind viele gängige Arten von Wärmepumpen, darunter LuftwärmepumpenAbluftwärmepumpenErdwärmepumpen und Wasserwärmepumpen.
  • Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zur Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID. Diese erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.

Bis 2028 gelten erhöhte Fördersätze. Danach wird die Heizungsförderung reduziert. Es lohnt sich also die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.

Vater und Tochter in der Werkstatt vor der NIBE WärmepumpeMädchen beim Fahrradfahren

Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) richtet sich vorrangig an Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren wollen. Sie erhalten einen Zuschuss und/oder einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zum Einbau bestimmter Anlagen zur Wärmeerzeugung. Am höchsten fällt dieser beim Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen aus. Welche Förderung Sie für eine Wärmepumpe 2024 bekommen, hängt von Ihrer Immobilie und von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

 

Wie viel Förderung gibt es für Wärmepumpen 2024?

Der Zuschuss für Wärmepumpen setzt sich je nach Einbausituation aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Der Grundförderung, sie beträgt für alle Wärmepumpen 30 Prozent der Investitionskosten.
  • Mit dem iSFP-Bonus, erhalten Sie einen Förderbonus von 5 % bei der Erstellung eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans).
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus, hier erhalten Sie zusätzlich 20 Prozent beim Heizungstausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Gasheizung muss für diesen Heizungstauschbonus mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Den Wärmepumpenbonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie, wenn Ihre Heizung Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder wenn Sie eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel installieren lassen. Dazu gehört z.B. unsere Luft/Wasser-Wärmepumpe S2125 mit dem Kältemittel Propan (R290).
  • Den Einkommensbonus mit 30 Prozent erhalten selbstnutzende Wohneigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 € beträgt.
  • Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohnungseigentum: Haushalte mit einem Einkommen unterhalb von 90.000 € können einen Ergänzungskredit zusätzlich zur Zuschussförderung bei einem Finanzinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl beantragen. Es gelten folgende Konditionen:
    • Max. Kreditsumme 120.000 € pro Wohneinheit
    • Max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit
    • Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
    • Voraussetzung: Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fördersummen für einzelne NIBE Wärmepumpen und verschiedene Austauschsituationen.

Förderung BEG-EM Heizungstausch für selbstgenutztes Wohneigentum

1) Irrtum und Änderungen vorbehalten, es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der BEG.
2) Der maximale Fördersatz von 70 % gilt für selbstgenutztes Eigentum. Berücksichtigt wird der Durchschnitt des Haushaltseinkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweis über Einkommensteuerbescheide.
3) Die maximalen Fördersätze beziehen sich auf die maximal ansetzbaren Investitionskosten von 30.000 € je Wohneinheit.
4) Für den Austausch von Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, wird ein zusätzlicher Klimabonus gewährt.
5) Einen Zusatzbonus von 5 % gibt es bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Erschließung einer neuen Wärmequelle (Wasser, Erdreich oder Abwasser).
6) Hybrid-Anlagen: Es werden nur die Wärmepumpe und die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen gefördert.

Achtung: Für nicht selbstgenutztes Wohneigentum beträgt der max. Fördersatz 55 %.