BEG-Einzelmassnahme

Gemütliche Fensterbank, auch im Winter!
Fenstersanierung, luftdicht, warm, behaglich

Vorteile

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen bietet zahlreiche Vorteile für Hausbesitzer, die in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren möchten. Einige Vorteile sind:

  1. Kosteneinsparungen: Durch die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen können Hausbesitzer ihre Energiekosten deutlich reduzieren und somit ihre monatlichen Ausgaben senken.
  2. Wertsteigerung des Gebäudes: Eine energetische Sanierung kann den Wert des Gebäudes steigern und somit auch dessen Verkaufschancen erhöhen.
  3. Komfortgewinn: Eine Sanierung kann den Wohnkomfort erhöhen, indem beispielsweise die Wärmeisolierung verbessert wird und somit ein angenehmeres Raumklima geschaffen wird.
  4. Umweltbewusstsein: Eine energetische Sanierung kann dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
  5. Fördermittel: Die BEG-Einzelmaßnahmen bieten finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten, um die Kosten für die energetische Sanierung zu reduzieren.

Anforderungen

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen die erbrachten Leistungen auch nachgewiesen werden, da es technische Mindestanforderungen an die Maßnahmen gibt. In aller Regel gehören diese Nachweise dazu:

  • Bauteilnachweis, U-Wert Berechnung
  • sommerlicher Wärmeschutz, Verschattung
  • Wärmebrückennachweis (Tauwasser/Schimmel)
  • Lüftungsbedarf + Lüftungskonzept
  • raumweise Heizlastberechnung
  • Heizflächenauslegung
  • hydraulischer Abgleich
  • Unternehmererklärungen
  • Baubegleitung (Support)
  • Rechnungen und Zahlung

In einzelnen Fällen können noch weitere Nachweise dazukommen.

 

Wir beraten Sie gerne, einfach Kontakt aufnehmen.

unser service

Beantragung

Um eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahme zu beantragen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Beantragung einer BEG-Einzelmaßnahme berücksichtigen sollten:

 

1. Planung: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie eine umfassende Planung durchführen und alle Maßnahmen, die Sie umsetzen möchten, genau dokumentieren. Dazu gehört auch die Einholung von Angeboten für die durchzuführenden Arbeiten.

 

2. Auswahl der Maßnahmen: Sie sollten sicherstellen, dass die von Ihnen geplanten Maßnahmen die technischen Anforderungen der BEG-Einzelmaßnahmen erfüllen und dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen können.

 

3. Antragstellung: Sie können den Antrag auf Förderung online stellen. Dazu müssen Sie sich auf der Webseite der KfW Bank registrieren und den Antrag entsprechend ausfüllen. Hierbei müssen Sie auch die gewünschte Förderung und die Art der Finanzierung (z.B. Zuschuss oder Kredit) angeben.

 

4. Umsetzung: Die Umsetzung der Maßnahmen muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikate verfügt. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahrt und der KfW Bank zur Verfügung gestellt werden.

 

5. Auszahlung: Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Sie der KfW Bank die entsprechenden Nachweise vorlegen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.

 

Es ist wichtig, dass Sie sich über die Bedingungen und Anforderungen der BEG-Einzelmaßnahmen informieren, bevor Sie einen Antrag stellen, um sicherzustellen, dass Ihre Maßnahmen förderfähig sind und dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Baubegleitung

Die Baubegleitung ist eine der BEG-Einzelmaßnahmen, die von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt werden. Bei der Baubegleitung geht es darum, sicherzustellen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und gemäß den technischen Anforderungen umgesetzt werden. Hier sind einige Dinge, die bei der Baubegleitung zu beachten sind:

 

1. Auswahl des Baubegleiters: Die Baubegleitung sollte von einem unabhängigen, qualifizierten Fachmann oder einer Fachfrau durchgeführt werden. Es kann sinnvoll sein, einen Energieberater oder ein Architekturbüro mit entsprechender Erfahrung zu beauftragen.

 

2. Festlegung der Aufgaben: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Baubegleiters müssen im Vorfeld klar definiert werden. Dies sollte in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.

 

3. Prüfung der Sanierungsmaßnahmen: Der Baubegleiter sollte regelmäßige Besuche vor Ort durchführen, um die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese den technischen Anforderungen entsprechen.

 

4. Dokumentation: Der Baubegleiter sollte eine umfassende Dokumentation der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen erstellen. Diese Dokumentation kann später als Nachweis für die Förderung dienen.

 

5. Kosten: Die Kosten für die Baubegleitung können im Rahmen der Förderung von der BEG übernommen werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Kosten im Vorfeld mit dem Baubegleiter abgestimmt und im Vertrag festgehalten werden.

 

Eine qualifizierte Baubegleitung kann dazu beitragen, dass die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und effizient umgesetzt werden und somit langfristige Einsparungen und eine höhere Energieeffizienz im Gebäudebetrieb erreicht werden können.


Nachweise

Bei einer BEG-Einzelmaßnahme müssen verschiedene technische Nachweise erbracht werden, um die Förderfähigkeit der Maßnahme nachzuweisen. Zu den typischen Nachweisen zählen:

  • Energiebedarfsausweis oder Energieausweis des Gebäudes: Hier werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes dargestellt, um den Ausgangszustand vor der Maßnahme zu dokumentieren.
  • Technische Beschreibung der Maßnahme: Hier wird beschrieben, welche Einzelmaßnahme durchgeführt wird, wie sie umgesetzt wird und welches Ziel damit verfolgt wird.
  • Angebot vom ausführenden Handwerker oder Fachplaner: Hier wird das Angebot des Handwerkers oder Fachplaners vorgelegt, um die Kosten der Maßnahme zu dokumentieren.
  • Mess- und Regeltechnik: Bei Heizungssystemen und Lüftungsanlagen wird häufig eine Mess- und Regeltechnik eingebaut, um die Energieeffizienz zu erhöhen. In diesem Fall sind zusätzliche Nachweise wie eine Regelungsbeschreibung, ein Schaltplan oder eine Funktionsbeschreibung erforderlich.
  • Heizlastberechnung: Eine Heizlastberechnung ist erforderlich, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird oder die bestehende Anlage erneuert wird. Hierbei wird der Wärmebedarf des Gebäudes ermittelt, um die Leistung der Heizungsanlage zu dimensionieren.
  • Wärmeschutznachweis: Ein Wärmeschutznachweis ist erforderlich, wenn die Außenbauteile des Gebäudes (z.B. Fassade, Dach) gedämmt werden. Hierbei wird nachgewiesen, dass die Anforderungen an den Wärmeschutz eingehalten werden.
  • Luftdichtheitsmessung: Eine Luftdichtheitsmessung ist erforderlich, wenn die Gebäudehülle luftdicht gedämmt wird. Hierbei wird nachgewiesen, dass die Luftdichtheit des Gebäudes den Anforderungen entspricht.

Die genauen Nachweisforderungen können je nach Art der Einzelmaßnahme und den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes unterschiedlich ausfallen.

 

Fachplanung

Die Fachplanung für eine BEG-Einzelmaßnahme ist ein wichtiger Schritt im Rahmen einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt wird. Die Fachplanung wird von Fachplanern durchgeführt, die über entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen in der energetischen Gebäudesanierung verfügen.

 

Die Fachplanung umfasst verschiedene Schritte, die je nach Art und Umfang der Einzelmaßnahme unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich werden bei der Fachplanung folgende Aspekte berücksichtigt:

 

1. Analyse des Ist-Zustands: Eine eingehende Analyse des Gebäudezustands ist erforderlich, um den Handlungsbedarf zu ermitteln und die geeigneten Maßnahmen festzulegen. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftung und die Nutzungsgewohnheiten berücksichtigt.

 

2. Planung der Einzelmaßnahmen: Auf Basis der Analyse des Ist-Zustands werden die geeigneten Einzelmaßnahmen geplant und dokumentiert. Hierzu gehört beispielsweise die Auswahl der Materialien, die Berechnung des Energiebedarfs und die Erstellung eines Kostenplans.

 

3. Ausschreibung und Vergabe: Sofern die Einzelmaßnahmen von externen Unternehmen umgesetzt werden sollen, müssen diese ausgeschrieben und vergeben werden. Hierbei werden in der Regel mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt und verglichen. Wir können Sie unterstützen, für Full-service bitte eine Partnerfirma anfragen.

 

4. Überwachung der Umsetzung: Während der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist eine regelmäßige Überwachung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden und die vereinbarten Standards erreicht werden. Die Baubegleitung ist keine Bauleitung.

 

Die Fachplanung für eine BEG-Einzelmaßnahme ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und effizient umgesetzt werden. Eine qualitativ hochwertige Fachplanung ist daher ein wesentlicher Faktor für den Erfolg einer energetischen Sanierung im Rahmen der BEG.